Das COVID-19-Maßnahmengesetz wurde am 15.03.2020 in Österreich beschlossen. Dieses neue Gesetz und die dazu erlassene Verordnung sind aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Das Gesetz kann beim Verfassungsgerichtshof (VfGh) angefochten werden. Bitte beachten Sie die 6-wöchige Frist nach Wegfall der Schließungsanordnungen, ansonsten verlieren Sie jegliche Ansprüche auf Entschädigung. Ohne Antragstellung haben sie keinen Anspruch. Bei einem Vertretungsinteresse kontaktieren Sie mich gerne!
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