JETZT Handeln und Geld zurückholen! Für viele Unternehmer läuft die im Epidemiegesetz vorgesehene 6-Wochen-Frist im Juni ab. Damit Sie Ihren Verdienstentgang von der Republik Österreich zurückholen können, müssen Sie den Antrag rechtzeitig bei der Bezirksverwaltungsbehörde einbringen. Ohne Rechtsanwalt ist eine Anfechtung des COVID-19-Maßnahmengesetzes NICHT möglich. ACHTUNG: Je nach Branche endet die 6-wöchige Frist unterschiedlich: Ende der Schließungsanordnung 1. Mai 2020: Fristende 11.Juni 2020! Ende der Schließungsanordnung 15. Mai 2020: Fristende 25. Juni 2020! Wenn Sie Ihr Geld zurückholen wollen, leiten Sie mir die Kontaktdaten Ihres Steuerberaters weiter. Wir werden dann auf Basis Ihres Verdienstentganges mit Ihnen erörtern, ob die Anfechtung des Gesetzes für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. WER JETZT WARTET, WIRD EWIG WARTEN!
COVID-19-Maßnahmengesetz – VERFASSUNGSWIDRIG?
Das COVID-19-Maßnahmengesetz wurde am 15.03.2020 in Österreich beschlossen. Dieses neue Gesetz und...